H&R Vertriebskonzepte GbR, Dippoldiswalder Str.38a, 01744 Dippoldiswalde
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der H&R Vertriebskonzepte GbR, Dippoldiswalder Str.38a, 01744 Dippoldiswalde (nachfolgend “H&R Vertriebskonzepte GbR” genannt) und ihren Vertragspartnern bzw. Auftraggebern (nachfolgend “Auftraggeber” genannt). Im kaufmännischen Sinne sind die Begriffe „Auftrag“, „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ zu verstehen. “Auftrag” bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, somit unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf-, Dienst-, oder sonstigen Vertrag handelt.
(2) Der Auftraggeber bestätigt vor Inanspruchnahme der Dienste und Dienstleistungen von H&R Vertriebskonzepte GbR, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus der (neben-) gewerblichen Tätigkeit die Dienste in Anspruch zu nehmen, beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit H&R Vertriebskonzepte GbR einzugehen.
(3) Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und H&R Vertriebskonzepte GbR zur Ausführung von Dienstleistungen müssen schriftlich vereinbart werden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Geschäftsbeziehungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienste / Dienstleistungen von H&R Vertriebskonzepte GbR gültige Fassung unserer AGB.
(5) Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Tarife, technische Spezifikationen, rechtliche und sonstige besondere Hinweise, soweit schriftlich vereinbart, sind Teil des Vertrags und haben vor diesen AGB vorrang.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur insoweit Gültigkeit, als H&R Vertriebskonzepte GbR ihnen schriftlich ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) Gegenstand der AGB sind Verträge einer Full-Service Werbeagentur. Hierzu gehört die Konzeption von Logos, Designerstellung, Slogans, Marken, Werbekampagnen, Internetauftritten und weiteren werbebezogenen Erzeugnissen. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.
(2) Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.
(3) H&R Vertriebskonzepte GbR erbringt dem Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, des Online-Marketings und der Persönlichkeitsentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann der Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen anhand von Erfahrungswerten lediglich prognostiziert werden. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von uns nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(4) Mehraufwendungen, welche unvorhersehbar waren, bedürfen der gegenseitigen Absprache und führen eventuell zu einer Nachvergütung.
(1) Der Vertragsschluss zwischen H&R Vertriebskonzepte GbR und dem Auftraggeber ist verbindlich, wenn ein Auftrag schriftlich (z.B. per E-Mail oder Brief) erteilt wurde oder vom Auftraggeber mündlich erteilt und von H&R Vertriebskonzepte GbR schriftlich bestätigt wurde. Die schriftliche Freigabe einer Kostenübersicht durch den Auftraggeber ist zur Auftragserteilung ausreichend.
(2) Sollte die Erbringung der vereinbarten Leistung nicht möglich sein, zum Beispiel aus technischen Gründen, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab und ein Vertrag kommt nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen H&R Vertriebskonzepte GbR, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verlängern. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen H&R Vertriebskonzepte GbR resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
(1) Es gilt die im Vertrag, im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, bezahlt der Auftraggeber nach der Auftragsvergabe 50 Prozent des Rechnungsbetrages als Teilzahlung. Die verbleibenden 50 Prozent werden mit Abnahme der Fertigstellung seitens H&R Vertriebskonzepte GbR, oder zwei Wochen nach Übergabe (soweit keine Gründe für eine Nichtabnahme vorgelegt wurden), fällig.
(3) H&R Vertriebskonzepte GbR ist es erlaubt dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen. Dies gilt nur, wenn sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum erstreckt. Die erbrachten Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von H&R Vertriebskonzepte GbR verfügbar sein.
(4) Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind sonstige Tätigkeiten, welche H&R Vertriebskonzepte GbR für den Auftraggeber tätigt, kostenpflichtig.
(5) Soweit nicht anders vereinbart ist eine Minderung der Vergütung nicht gestattet. Insbesondere hat ein Mitwirken oder Mitarbeit des Auftraggebers keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
(6) Abänderungen von fertigen Werken jeglicher Form und Art, stellen Zusatzleistungen dar, welche nach zeitlichem Aufwand abgerechnet und somit gesondert berechnet werden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatz von H&R Vertriebskonzepte GbR.
(1) Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber für die vereinbarte Dauer die Nutzungsrechte, jedoch ausdrücklich nicht die Eigentumsrechte, an den von H&R Vertriebskonzepte GbR im Rahmen des Auftrages erbrachten Arbeiten. Soweit nichts anderweitig vereinbart wurde, wird nur das einfache Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen. H&R Vertriebskonzepte GbR bleibt in jedem Fall berechtigt, seine Entwürfe, erstellten Leistungen und Vervielfältigungen aus dem Auftrag im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt auch, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Nutzungen und Verwertungen darüber hinaus bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und H&R Vertriebskonzepte GbR. Der Auftraggeber erhält kein Miturheberrecht, auch wenn dieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Erstellungsprozess eingebunden war. Die erbrachten Leistungen im Rahmen des Auftrages sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
(2) H&R Vertriebskonzepte GbR ist berechtigt auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf den eigenen Internetseiten, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist H&R Vertriebskonzepte GbR berechtigt den Namen und/oder Firmenlogo des Auftraggebers zu nutzen. H&R Vertriebskonzepte GbR bleibt das Recht vorbehalten, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen des Auftraggebers als Urheber gekennzeichnet zu werden, soweit diese unter das Urheberrechtsgesetz fallen. H&R Vertriebskonzepte GbR darf die von ihr entwickelten und erstellten Leistungen angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum inkl. Verlinkung zur www.H&R Vertriebskonzepte GbR.de darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden. Durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und H&R Vertriebskonzepte GbR kann die werbliche Verwendung ausgeschlossen werden.
(3) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen bedürfen der Einwilligung von H&R Vertriebskonzepte GbR. Durch entsprechende Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und H&R Vertriebskonzepte GbR kann die Übertragung ausdrücklich von H&R Vertriebskonzepte GbR erlaubt werden.
(4) Die von H&R Vertriebskonzepte GbR erstellten Leistungen im Rahmen des Auftrages dürfen vom Auftraggeber oder Dritten Personen nicht im Original oder bei Reproduktion geändert werden. Dies gilt für jedwede Nachahmung des gesamten Werkes oder von Teilen des Werkes.
(1) Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses nach besten Kräften zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Daten und Unterlagen im Rahmen des Auftrages unentgeltlich zur Verfügung stellen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber wird H&R Vertriebskonzepte GbR auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur, wie z.B. für einen Online-Shop, Webseiten und Zugänge zu Werbeplattformen (z.B. Facebook-Werbekonto etc.) etc. selbst verantwortlich.
(3) Durch die Genehmigung, Freigabe oder Abnahme des Auftraggebers der erbrachten Leistung von H&R Vertriebskonzepte GbR, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung bezüglich der Richtigkeit von Texten und Bildern, mit der Folge, dass eine diesbezügliche Haftung von H&R Vertriebskonzepte GbR ausgeschlossen wird. Insbesondere prüft der Auftraggeber etwaige gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter. H&R Vertriebskonzepte GbR haftet nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. H&R Vertriebskonzepte GbR ist unverzüglich zu informieren, wenn der Auftraggeber Zweifel an der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahme hat. Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit ist vom Auftraggeber zu überprüfen.
(4) Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit dem entsprechenden Auftrag Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit H&R Vertriebskonzepte GbR erteilen.
(5) Für die Einhaltung geltender Gesetze, insbesondere des Wettbewerbsrechts, des Strafrechts, des Persönlichkeitsrechts, des Datenschutzes und des Fernmelderechts, hat der Auftraggeber zu sorgen.
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Ein Auftrag über einmalige Leistungen wird mit Fertigstellung der vereinbarten Leistung durch H&R Vertriebskonzepte GbR beendet.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen zwischen H&R Vertriebskonzepte GbR und dem Auftraggeber jeweils um die Dauer von 3 Monaten, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt hat. Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen worden, kann dieser von den Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen. Jedoch bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bestehen und werden durch diese Regelungen ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
(4) Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
(1) H&R Vertriebskonzepte GbR wird die vereinbarten Leistungen entsprechend des Vertrages mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen.
(2) H&R Vertriebskonzepte GbR ist berechtigt ohne Zustimmung des Auftraggebers Hilfe und Arbeitsleistungen Dritter / Dienstleister in Anspruch zu nehmen.
(3) Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden.
(4) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.
(5) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf offene Layout- oder Grafikdateien, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat ausdrücklich und lediglich Anspruch auf Dateien im Rahmen des Auftrages in den Formaten pdf., jpg. oder png.
(1) Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet H&R Vertriebskonzepte GbR nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Aufgrund der künstlerischen Gestaltungsfreiheit bleiben Beanstandungen im Rahmen des Auftrags hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber innerhalb oder nach Produktion Änderungen, so muss der Auftraggeber dadurch entstandene Mehrkosten tragen.
(3) Bei farblichen Produktionen in allen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt nur, insoweit die Abweichung innerhalb der üblichen Toleranz liegt.
(4) H&R Vertriebskonzepte GbR oder ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. H&R Vertriebskonzepte GbR haftet außerdem für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, z.B. Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
(5) H&R Vertriebskonzepte GbR haftet nicht für Sachaussagen über Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers im Rahmen der vereinbarten Werbemaßnahmen. Weiterhin haftet H&R Vertriebskonzepte GbR auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
(6) Soweit Leistungen dritter Parteien betroffen sind (z.B. Domainnutzung), übernimmt H&R Vertriebskonzepte GbR keine Garantie für eine dauerhafte Nutzung. Diese gilt nach den geltenden Regeln der Organisationen in ihren jeweiligen Ländern. H&R Vertriebskonzepte GbR übernimmt keine Haftung für Leistungen von Fremdanbietern. Für Software Dritter gelten die jeweiligen Haftungs- und Lizenzbestimmungen der Hersteller.
(7) Der Auftraggeber ist für den Inhalt der von H&R Vertriebskonzepte GbR erstellten Werbe- und Kommunikationsmittel verantwortlich.
(1) Ansprüche Dritter urheberrechtlicher Herkunft, insbesondere wenn diese von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wurden diese Gebühren von H&R Vertriebskonzepte GbR verauslagt verpflichtet sich der Auftraggeber diese gegen Nachweis zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
(1) Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt H&R Vertriebskonzepte GbR nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet H&R Vertriebskonzepte GbR dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
(2) Bei umfangreichen Media-Leistungen ist H&R Vertriebskonzepte GbR nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet H&R Vertriebskonzepte GbR nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen H&R Vertriebskonzepte GbR entsteht dadurch nicht.
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für H&R Vertriebskonzepte GbR oberste Priorität. Wir informieren daher separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Auftraggeber bestätigt, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
(2) Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch H&R Vertriebskonzepte GbR im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Um einer Kontaktaufnahme durch H&R Vertriebskonzepte GbR zu widersprechen, muss der Auftraggeber hierfür eine E-Mail an: “info@hr-Vertriebskonzepte.de” senden. In der Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von zu benennen, über die der Auftraggeber nicht mehr kontaktiert werden darf. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten von H&R Vertriebskonzepte GbR. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei H&R Vertriebskonzepte GbR.
(3) Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, etc. der H&R Vertriebskonzepte GbR an Dritte in jeglicher Form weiterzuleiten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen H&R Vertriebskonzepte GbR und dem Auftraggeber sind die Gerichte in Kiel. H&R Vertriebskonzepte GbR ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.